28 Aug., 2024

Scheinselbständigkeit - Mit "TrainMeBetter" Account Unternehmerisches Handeln belegen

Autoren
Frank Thömmes
Scheinselbständigkeit - Mit "TrainMeBetter" Account Unternehmerisches Handeln belegen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die Kriterien bei der Bewertung von selbständiger oder abhängiger Arbeit zu Lasten der Studioinhaber*innen verändert.
Was Betreiber*innen JETZT wissen müssen.

Neue Herausforderungen für Fitnesstrainer*innen: Das Risiko der Scheinselbstständigkeit und wie du dich schützen kannst!

Die Fitnessbranche steht vor einer bedeutenden Veränderung, die besonders für selbstständige Fitnesstrainer*innen und Studiobetreiber*innen weitreichende Konsequenzen haben kann. Durch eine neue Bewertung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist das Risiko, als scheinselbstständig eingestuft zu werden, erheblich gestiegen.  

Scheinselbstständig - Was bedeutet das? 
Der Begriff „Scheinselbstständigkeit“ bedeutet eigentlich “abhängige Tätigkeit einer selbstständig wirkenden Person“ und ist nicht einheitlich definiert. Der ursprüngliche Gedanke hinter dem Verbot der Scheinselbstständigkeit ist ein Guter: Es ging darum, sicherzustellen, dass Personen, die von Arbeitgebern angestellt werden, nicht unter dem Deckmantel der Selbstständigkeit arbeiten, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. So sollte gewährleistet werden, dass auch diese Personen Zugang zu angemessener Kranken- und Rentenversicherung haben, die sich aufgrund eines niedrigen Honorars sonst eventuell nicht rentenversichern würden. Damals ging es um die Eventbranche und auch um einige Lieferdienste, die ihre Fahrer*innen nicht sozialversicherungspflichtig, sondern auf Honorarbasis anstellten und dadurch hohe Beträge an Lohnnebenkosten sparten.  

Was bedeutet das konkret für Dich als Trainer*in oder Studiobetreiber*in und welche Schritte solltest Du jetzt unternehmen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben? 

Warum die neuen Kriterien der DRV wichtig sind 

Am 4. Mai 2023 haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die DRV und die Bundesagentur für Arbeit neue Kriterien zur Bewertung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung festgelegt. Diese Änderungen basieren auf dem sogenannten "Herrenberg-Urteil" des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022, bei dem eine Honorarlehrkraft als abhängig beschäftigt eingestuft wurde.  

Das sind unter anderem die Kriterien nach denen geurteilt wird: Hat die Trainerin / der Trainer ein eigenes wirtschaftliches Risiko? Setzt sie/er Eigenkapital und eigene Arbeitsmittel ein? Hat sie/er tatsächlich eine unternehmerische Freiheit, oder wirkt das nur so? Hat sie/er einen eigenen Marktauftritt? Bestehen Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Betrieb. Und: Honorartrainer*innen müssen deutlich mehr verdienen als angestellte Kursleiter*innen. Die Gerichte sagen hier: Mindestens 30€/h.  

Diese neuen Kriterien gelten nun branchenübergreifend, einschließlich der Fitnessbranche. Besonders betroffen sind Trainer*innen, die im Kursplan eines Studios aufgeführt sind und ihre Stunden persönlich und zeitgebunden abhalten. Auch wenn sie inhaltlich frei in der Gestaltung ihrer Kurse sind und mehrere Auftraggebende haben, gilt dies als untergeordnet.  

Das Risiko, als scheinselbstständig eingestuft zu werden, ist hoch, wenn Du fest in den Ablauf des Studios integriert bist und kein eigenes unternehmerisches Risiko trägst. 

 

🚨 Die Risiken für Studiobetreiber*innen und Trainer*innen

Seit dem 1. Juli 2023 werden diese neuen Kriterien bei Betriebsprüfungen oder Statusfeststellungsverfahren angewendet. Für Studiobetreiber*innen kann die Einstufung der Trainer*innen als scheinselbstständig massive finanzielle Folgen haben. Es drohen rückwirkende Sozialabgaben für bis zu vier Jahre, bei vorsätzlichem Handeln sogar länger. Zusätzlich können Geldstrafen und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Außerdem wird das Finanzamt dann die entsprechende Lohnsteuer nacherheben. 

Für Trainer*innen besteht das Risiko, dass sie ihre Tätigkeit als selbstständiger Auftragnehmender verlieren und als Angestellter eingestuft werden. Dies könnte zwar auf den ersten Blick Vorteile bringen, wie den Anspruch auf Arbeitnehmerrechte, jedoch verliert man dadurch die unternehmerische Freiheit und Flexibilität, die viele Trainer*innen schätzen. Auch die Trainer*innen müssen im Falle einer Einstufung als „abhängig beschäftigt“ eventuell ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen - Dies allerdings nur 3 Monate. 

 

💡 Lösungsansätze für Trainer*innen und Studiobetreiber*innen

Um diese Risiken zu minimieren, müssen sowohl Trainer*innen als auch Studiobetreiber*innen proaktiv handeln: 

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung:
Die einfachste Lösung ist, Trainer*innen sozialversicherungspflichtig anzustellen. Das bietet beiden Seiten rechtliche Sicherheit, ist jedoch mit höheren Kosten für die Studiobetreiber*innen verbunden. Und noch schlimmer: Als Studiobetreiber*in kann es Dir passieren, dass ein Minijobler mit mehreren Minijobs die Grenze von 538 € reißt, ohne dass Du das mitbekommst. Dann werden alle Minijobs jedoch sozialversicherungspflichtig. 

Neue Vertragsmodelle für Honorartrainer*innen:
Studiobetreiber*innen können mit Trainern Verträge abschließen, die den Status als selbstständige Unternehmer*innen klar regeln. Diese Verträge müssen jedoch sorgfältig ausgearbeitet sein, um den neuen Kriterien zu entsprechen. Hierbei sollte unter anderem das unternehmerische Risiko klar geregelt werden. Denkbar wären hier Mietzahlungen für Räumlichkeiten an den/die Studiobetreiber*in oder eine Gebühr für die Nutzung der Gerätschaften. Ein*e Honorartrainer*in ist kein Teammitglied und sollte nicht als solches im öffentlichen Auftreten geführt werden. Auch eine Erfolgsprämie oder die Möglichkeit, im Studio Werbung für andere Dienstleistungen wie zum Beispiel eine Ernährungsberatung zu machen können helfen. Hier bleibt allerdings immer ein Restrisiko, da jede Prüfung eine Einzelfallentscheidung darstellt und es keinen klar festgesetzten Kriterienkatalog gibt. 

 

Leih- und Zeitarbeitsmodelle:
Eine weitere Option ist die Zusammenarbeit mit Leih- oder Zeitarbeitsfirmen, bei denen die Trainer*innen angestellt sind und an das Studio „ausgeliehen“ werden. Dies bietet den Vorteil, dass die rechtlichen Pflichten beim Verleiher liegen, was für das Studio eine Entlastung darstellt. 

Vollständige Selbstständigkeit:
Trainer*innen, die bisher auf Kurshonorare angewiesen waren, könnten den Schritt in die vollständige Selbstständigkeit wagen, indem sie eigene Locations oder Online-Angebote schaffen. Dabei sollten jedoch alle sozialversicherungsrechtlichen Aspekte vorab geklärt werden, um zukünftige Probleme zu vermeiden. 

Trainer*innen mit Selbstständigkeit im Nebenerwerb: Hier zahlt der Hauptarbeitgebende die Kranken- und Rentenversicherung.

 
🌟 Top Tipp 🌟
In jedem Fall: Ein eigener TrainMeBetter Account kann Dir helfen, Selbständigkeit nachzuweisen und beruflich erfolgreicher zu sein. Eigene Website, eigene Kunden, eigene Rechnungen, unternehmerisches Risiko, eigener Auftritt auf dem Markt, eigene Kosten und freie Zeiteinteilung ohne externe Weisung. Mehrere Erlösstränge durch Onsite und OnDemand Training. Zur Terminvereinbarung und Beratung: Support

Fazit 

Die neuen Regelungen der DRV zur Scheinselbstständigkeit stellen sowohl für Trainer*innen als auch für Studiobetreiber*innen eine erhebliche Herausforderung dar.  

Die Studiobetreiber*innen sind verpflichtet, zu überprüfen, ob die Trainer*innen oder Kursleiter *innen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten oder tatsächlich selbstständig tätig sind. Diese Prüfung kann durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfolgen, um rechtliche Sicherheit zu erlangen. Insbesondere, wenn die Trainer*innen regelmäßig festgelegte Kurse leiten oder als Vertretung einspringen und die Teilnehmer als Kundinnen/Kunden des Studios und nicht als für Kundinnen/Kunden für sich selbst betrachtet werden, ist eine Einstufung als „abhängig beschäftigt“ sehr wahrscheinlich. 

Es ist entscheidend, sich frühzeitig mit den rechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen und passende Lösungen zu finden, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren. Ob durch eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, neue Vertragsmodelle oder die komplette Selbstständigkeit – jede Option sollte, ggf. unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts sorgfältig abgewogen und individuell angepasst werden, um langfristig erfolgreich in der Fitnessbranche agieren zu können. 


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